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   BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59   

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BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59 (https://dejure.org/1960,1324)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1960 - II ZR 75/59 (https://dejure.org/1960,1324)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 (https://dejure.org/1960,1324)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übergang einer Forderung auf Grund des Erlasses eines Überleitungsbescheides bei vorsätzlichem Handeln des ursprünglichen Gläubigers - Rechtswirkung eines unanfechtbaren Überleitungsbescheides - Verfassungsmäßigkeit des Preisgesetzes (PreisG) - Schutz eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1960, 1076
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1959 - II ZR 167/57

    Überleitungsbescheid nach § 23 Abs. 3 GüKG

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 31, 88 (vgl. auch die Entscheidung des Senats NJW 1960, 1057) näher ausgeführt hat, muß die Klägerin, wenn sie eine den Gegenstand eines Überleitungsbescheids nach § 23 Abs. 3 GüKG bildenden Forderung einklagt, vorsätzliches Handeln des ursprünglichen Gläubigers behaupten und gegebenenfalls beweisen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in der Entscheidung BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59], die dem Senat bei Erlaß der Entscheidung BGHZ 31, 88 noch nicht vorlag, ausgeführt, mit Eintritt der Unanfechtbarkeit eines auf § 23 Abs. 3 GüKG gestützten Überleitungsbescheids stehe fest, daß die Klägerin an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers getreten sei.

    Der in der Entscheidung BGHZ 31, 88 gezogenen Parallele zu dem Fall, daß ein Fürsorgeverband nach § 21 a FürsPflVO den Übergang einer Forderung des Hilfsbedürftigen anzeigt ohne diesen unterstützt zu haben, hält L. entgegen, nach dem Gesetz stehe dem Fürsorgeverband die Eingriffsbefugnis nur zu, wenn er den Hilfsbedürftigen tatsächlich unterstützt habe; ein unter Nichtbeachtung dieser Voraussetzung ergangener Verwaltungsakt sei nichtig, was auch das ordentliche Gericht zu berücksichtigen habe.

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 293/51

    Tarifgebundenheit bei Güterfernverkehr

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Der Senat hat bereits in der Entscheidung BGHZ 8, 66 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51] unter Hinweis auf die Präambel des Güterfernverkehrsgesetzes und dessen bei Müller, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl. S. 928 abgedruckte Begründung sowie Guelde, Gewerblicher Landverkehr 1956, 60 ausgeführt, Zweck der Tarifbindung im Güterfernverkehrsgesetz sei der Schutz eines allgemeinwirtschaftlich höchst wichtigen Unternehmens, nämlich der Reichsbahn und nunmehr der Bundesbahn, gegen einen ruinösen Wettbewerb durch den freien Unternehmer.

    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die Verjährung von Nachforderungen des tariflichen Entgelts § 40 KVO anwendbar ist und daß die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche nach § 40 Abs. 1 Satz 3 KVO ein Jahr beträgt, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken und wird auch von keiner der Parteien angegriffen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BGHZ 8, 66, 71 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]; VersR 1957, 503; NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58]; MDR 1960, 566).

  • BGH, 29.10.1959 - II ZR 8/58

    Voraussetzungen der Verjährungshemmung wegen höhrerer Gewalt

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß auf die Verjährung von Nachforderungen des tariflichen Entgelts § 40 KVO anwendbar ist und daß die Verjährungsfrist für derartige Ansprüche nach § 40 Abs. 1 Satz 3 KVO ein Jahr beträgt, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken und wird auch von keiner der Parteien angegriffen (vgl. dazu die Entscheidungen des Senats BGHZ 8, 66, 71 [BGH 29.10.1952 - II ZR 293/51]; VersR 1957, 503; NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58]; MDR 1960, 566).

    Zum mindesten muß der Verzichtende das Bewußtsein haben, daß die Verjährung möglicherweise vollendet ist (Enneccerus-Nipperdey a.a.O.; Urt. des Senats vom 29. Oktober 1959 - II ZR 8/58 -, insoweit NJW 1960, 283 [BGH 29.10.1959 - II ZR 8/58] nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 8, 274 (= NJW 1959, 475) entspricht jedoch die bezeichnete Ermächtigung diesen Anforderungen und steht auch im übrigen mit dem Grundgesetz in Einklang.
  • BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57

    Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 31, 88 (vgl. auch die Entscheidung des Senats NJW 1960, 1057) näher ausgeführt hat, muß die Klägerin, wenn sie eine den Gegenstand eines Überleitungsbescheids nach § 23 Abs. 3 GüKG bildenden Forderung einklagt, vorsätzliches Handeln des ursprünglichen Gläubigers behaupten und gegebenenfalls beweisen.
  • BVerwG, 04.07.1957 - I C 12.57
    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Das Bundesverwaltungsgericht sieht den Tarifzwang im Güterfernverkehr als notwendig und geeignet an, um die Ordnung im Güterfernverkehr im Interesse des Allgemeinwohls aufrechtzuerhalten (BVerwG NJW 1957, 1569; VRS 18, 398).
  • BVerwG, 05.05.1959 - VII C 46.59
    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in der Entscheidung BVerwGE 8, 283 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 46/59], die dem Senat bei Erlaß der Entscheidung BGHZ 31, 88 noch nicht vorlag, ausgeführt, mit Eintritt der Unanfechtbarkeit eines auf § 23 Abs. 3 GüKG gestützten Überleitungsbescheids stehe fest, daß die Klägerin an die Stelle des ursprünglichen Gläubigers getreten sei.
  • RG, 02.01.1912 - II 358/11

    1. Ist ein in Kenntnis der Verjährung formlos erklärter Verzicht auf die

    Auszug aus BGH, 13.10.1960 - II ZR 75/59
    War die Verjährung vollendet, so stand es der Beklagten frei, auf die Einrede der Verjährung einseitig zu verzichten (RGZ 78, 130; BGB RGRK, 11. Aufl. § 222 Anm. 4; Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15. Aufl. § 237 II 2) oder den Verzicht zum Gegenstand eines Vertrages mit dem gegenwärtigen oder auch dem etwaigen künftigen Gläubiger der Forderung zu machen.
  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

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  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 49/73

    Anforderungen an den Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Rechtswirkungen des

    Erforderlich war außer dem Eintritt der Verjährung nur, daß der Beklagte hiervon Kenntnis hatte oder daß ihm jedenfalls bewußt war, die Forderung werde möglicherweise bereits verjährt sein (BGH VersR 1960, 1076, 1078 = VRS 20, 182, 187).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Zum mindesten muß der Verzichtende das Bewußtsein haben, daß die Verjährung möglicherweise vollendet ist (Urteil des BGH vom 13. Oktober 1960, II ZR 75/59, VRS 20, 182, 187).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

    Nun kann aber auch ein nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärter Verzicht auf die Einrede der Verjährung dem Verzichtenden, wenn er sie dennoch erhebt, entgegengehalten werden (BGHZ 57, 204, 209 [BGH 28.10.1971 - VII ZR 73/71]; Senatsurteil vom 26. Juni 1962 - VI ZR 140/61 = VersR 1962, 809; BGH Urteil vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 = VersR 1960, 1076, 1078; VRS 20, 182, 187).
  • BGH, 07.11.1974 - VII ZR 30/72

    Anforderungen an die Auslegung eines Architektenvertrages - Verjährung der

    Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung setzt zu seiner Wirksamkeit neben dem Eintritt der Verjährung voraus, daß der Schuldner hiervon Kenntnis hatte oder daß ihm jedenfalls bewußt war, die Forderung werde möglicherweise bereits verjährt sein (BGH Urteil vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 = VersR 1960, 1076, 1078; Senatsurteil vom 24. Juni 1974 - VII ZR 49/73 = WM 1974, 929).
  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei

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  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 162/61

    Begriff des Ausforschungsbeweises - Verpflichtung zur Vorlage von

    Wegen des Sachverhaltes wird auf das Urteil des erkennenden Senates vom 13. Oktober 1960 - II ZR 75/59 - verwiegen, durch den das Teilurteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 18. Dezember 1958 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.
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